Wie viel Steuern zahle ich?
Wenn Sie als Grenzgänger in die Schweiz arbeiten gehen, behält Ihr Arbeitgeber 4,5% Quellensteuer vom Bruttlohn ein. Diese werden an die Schweizer Steuerbehörden abgeführt und können auf Ihre Deutsche Steuerschuld angerechnet werden. Abgesehen von der Quellensteuer in der Schweiz unterliegen Sie weitherhin dem Deutschen Steuerrecht. Das heisst, Sie müssen Ihre Tätigkeit beim Wohnortfinanzamt in Deutschland, beispielsweise dem Finanzamt Lörrach, melden.
Dadurch fallen quartalsweise fällige Steuervorauszahlungen zum 10.03.,10.06.,10.09. und 10.12. eines jeden Jahres an. Das Finanzamt fordert dann im Folgejahr eine Einkommenssteuererklärung an.
Mit dem Grenzgängerfragebogen wird Ihnen eine Ansässigkeitsbescheinigung, der Vordruck Gre1 ausgestellt. Das Original sollten Sie unbedingt beim Arbeitgeber in der Schweiz abgeben.
Wenn der Arbeitnehmer die Ansässigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber nicht überreicht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Quellensteuer nach Tarif einzubehalten. Dadurch kann es zu höheren Abzügen vom Bruttolohn kommen. Eine Rückerstattung der zuviel bezahlten Quellensteuer kann nur erfolgen,
Im Folgejahr sind Sie
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