Wie viel Steuern zahle ich?
Wenn Sie als Grenzgänger in die Schweiz arbeiten gehen, behält Ihr Arbeitgeber 4,5% Quellensteuer vom Bruttlohn ein. Diese werden an die Schweizer Steuerbehörden abgeführt und können auf Ihre Deutsche Steuerschuld angerechnet werden. Abgesehen von der Quellensteuer in der Schweiz unterliegen Sie weitherhin dem Deutschen Steuerrecht. Das heisst, Sie müssen Ihre Tätigkeit beim Wohnortfinanzamt in Deutschland, beispielsweise dem Finanzamt Lörrach, melden.

Dadurch fallen quartalsweise fällige Steuervorauszahlungen zum 10.03.,10.06.,10.09. und 10.12. eines jeden Jahres an. Das Finanzamt fordert dann im Folgejahr eine Einkommenssteuererklärung an. 

Mit dem Grenzgängerfragebogen wird Ihnen eine Ansässigkeitsbescheinigung, der Vordruck Gre1 ausgestellt. Das Original sollten Sie unbedingt beim Arbeitgeber in der Schweiz abgeben. Nur dadurch wird gewährleistet, dass lediglich der Pauschalbetrag in Höhe von 4,5% des Bruttolohns als Quellensteuer einbehalten wird.

Wenn der Arbeitnehmer die Ansässigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber nicht überreicht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Quellensteuer nach Tarif einzubehalten. Dadurch kann es zu höheren Abzügen vom Bruttolohn kommen. Eine Rückerstattung der zuviel bezahlten Quellensteuer kann nur erfolgen, sofern kein schuldhaftes Vergehen des Arbeitnehmers vorliegt. 

Im Folgejahr sind Sie beim zuständigen Finanzamt Ihres Deutschen Wohnsitzes zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Abgabefrist ist der 31. Mai. Der Steuererklärung sind der Jahreslohnausweis und die, für die Schweiz nicht benötigte, Lohnsteuerkarte beizufügen. Die künftigen Einkommensteuervorauszahlungen werden auf Basis dieser Veranlagung kalkuliert.



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